Genehmigungsdatenbank

fahrzeugspezifischen Daten

Erfassung, Erstellung, Bearbeitung, Verwaltung und Weiterleitung von fahrzeugspezifischen Daten (Genehmigungsdaten)


Ausgangssituation


Rechtliche Situation vor der 26. KFG-Novelle (51. KDV-Novelle)


  • Gemäß § 28 KFG hatten Erzeuger einer Type oder, bei ausländischen Erzeugern, die Bevollmächtigten (in der Regel Generalimporteur) Kraftfahrzeuge und Anhänger sowie deren Fahrgestelle und einzelne Kraftfahrzeuge behördlich zu genehmigen.
  • Im Fall der Erteilung der Typengenehmigung gemäß § 29 KFG war gemäß § 30 KFG vom Erzeuger bzw. dessen Bevollmächtigten ein Typenschein für jedes der in den Handel gebrachten Fahrzeuge dieses Typs auszustellen.
  • Voraussetzung für die Zulassung eines Kraftfahrzeuges bzw. Anhängers war unter anderem gemäß § 37 Abs. 2 lit. a KFG der Nachweis des Typenscheines.
  • Auf Grundlage der am Typenschein vorhandenen Daten wurde das Fahrzeug zum Verkehr zugelassen und der Zulassungsschein ausgestellt. Dies erfolgte in der Regel durch händische Übernahme der Typenscheindaten einzelfallbezogen.

Rechtslage


Mit Inkrafttreten der 26. KFG-Novelle (bzw. 51. KDV-Novelle) per 01.07.2007 wurde gemäß § 30a KFG eine Genehmigungsdatenbank eingerichtet, die von der Gemeinschaftseinrichtung der zum Betrieb der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung berechtigten Versicherer geführt wird und Teil der zentralen Zulassungsevidenz gemäß § 47 Abs. 4 a KFG ist.


Die wesentliche Änderung gegenüber dem bis 01.07.2007 gültigen System besteht darin, dass eine Zulassung nur mehr vorgenommen werden darf, wenn die entsprechenden Daten des Fahrzeuges in der Genehmigungsdatenbank eingetragen und vorhanden sind. Bei der Zulassung wird ein so genanntes Fahrzeuggenehmigungsdokument ausgestellt, das mit dem Typenschein, Übereinstimmungsbescheinigung, usw. verbunden wird und in das zukünftige Abmeldungen und Zulassungen eingetragen werden. Für Fahrzeuge mit EU-Betriebserlaubnis muss dann kein Typenschein mehr ausgestellt werden. Die Bestätigung für die Zulassung entfällt. Ein Typenschein wird nur mehr für Fahrzeuge mit nationaler österreichischer Typengenehmigung benötigt und dessen Umfang auf die Inhalte der Übereinstimmungsbescheinigungen und der erforderlichen nationalen Daten reduziert.


Die Genehmigungsdaten von Fahrzeugen, Anhängern oder Fahrgestellen sind vom Erzeuger oder dessen Bevollmächtigten in die Genehmigungsdatenbank einzugeben. Die Eingabe der Daten in die Genehmigungsdatenbank erfolgt Online im Wege der Datenfernübertragung durch Übermittlung des Genehmigungsdatensatzes für jedes einzelne Fahrzeug. Gemäß § 30a Abs. 5 KFG können bei geringer Stückzahl in Österreich in den Handel gebrachte Fahrzeuge vom Hersteller oder dessen Bevollmächtigten anstelle der Genehmigungsdaten Typendaten in die Datenbank eingegeben werden.


Zur Übermittlung der Genehmigungs- oder Typendaten an die Genehmigungsdatenbank ist der Erzeuger oder dessen Bevollmächtigte bescheidmäßig durch das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie gemäß § 30a Abs. 8 KFG zu ermächtigen. Für die Erlangung dieses Bescheides sind neben fachlichen Voraussetzungen folgende Voraussetzungen erforderlich:

  • Der Bescheidempfänger (der Erzeuger oder Bevollmächtigte) muss entweder über eine elektronische Datenübernahme für die Daten der Übereinstimmungsbescheinigungen des Erzeugers und geeignete Software für die Umwandlung in das für die Genehmigungsdatenbank erforderliche Datenformat sowie der Umwandlung der Textdaten in deutschen Text, oder eine vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie genehmigte Software für die Erfassung und Ermittlung der Genehmigungsdaten in die Genehmigungsdatenbank verfügen;
  • Er muss weiters über ein vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie genehmigtes Qualitätssicherungssystem für die Genehmigungsdaten verfügen.

Die Ermächtigung darf nur an vertrauenswürdige Personen verliehen werden. Die Person, die gegenüber dem BMK als für die Übermittlung der Genehmigungsdaten (oder Typendaten) verantwortlich genannt wird, muss hinsichtlich der eingegebenen Daten innerhalb der Organisation des Herstellers bzw. dessen Bevollmächtigten gemäß § 29 Abs. 2 KFG (idR Generalimporteur) bzw hinsichtlich der einzugebenden Daten weisungsfrei gestellt sein (§ 21c Abs. 1 Zif. 2 KDV). Das Gesetz sieht Widerrufsmöglichkeiten der Ermächtigung (Aufhebung des Bescheides) vor, sollte die fehlerfreie Datenübermittlung nicht vollständig gewährleistet sein. Ohne bescheidmäßige Ermächtigung ist eine Übermittlung von Genehmigungs- oder Typendaten an die Genehmigungsdatenbank nicht möglich. In diesem Fall können keine Fahrzeuge zugelassen werden. Die technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen für die Erfüllung sämtlicher Voraussetzungen für eine entsprechende Ermächtigung können durchaus als komplex bezeichnet werden.


Technische Lösung


Die wvta Fahrzeugdaten GmbH hat nach den Vorgaben des Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, Sektion II – Typengenehmigung eine optimale Softwarelösung ausgearbeitet, damit die für die Zulassung notwendigen Genehmigungs- und Typendaten an die Genehmigungsdatenbank fehlerfrei, rasch und ohne großen Aufwand übermittelt werden können. Dadurch kann trotz geänderter komplexer Rechtslage eine sichere und rasche Zulassung von Fahrzeugen, Anhängern und Fahrgestellen für Erzeuger, Generalimporteure und Bevollmächtigte im Sinne des KFG weiterhin gewährleistet werden.

In diesem Zusammenhang werden von der wvta Fahrzeugdaten GmbH nachstehende Dienstleistungen angeboten:

  • Erfassung der Fahrzeugdaten über den Erzeuger bzw. Generalimporteur, wie diese derzeit vorhanden sind
  • Aufbereitung und Überleitung der vorhandenen Daten in den streng gesetzlich reglementierten Genehmigungsdatensatz
  • Direkte Weiterleitung des fehlerfreien Genehmigungsdatensatzes an die Genehmigungsdatenbank
  • Zur Verfügungstellung des zu genehmigenden Qualitätssicherungssystems für die Genehmigungsdaten
  • Zur Verfügungstellung der Softwarelösung im Rahmen einer Lizenzierung samt entsprechender Einschulung
  • Laufende Wartung der Softwarelösung, damit diese auf dem neuesten technischen Stand bleibt
  • Technische Service-Hotline
  • Softwareschulungen im Rahmen von Seminaren, Vorträgen und Kundenbesuchen
  • Professioneller technischer und rechtlicher Support

Die wvta Fahrzeugdaten GmbH stellt sicher, dass jeder Erzeuger, Generalimporteur oder Bevollmächtigte über eine geeignete Zugangs- und Übermittlungssoftware und ein Qualitätssicherungssystem im Sinne der geänderten gesetzlichen Bestimmungen ab dem 01.07.2007 verfügt.


Vorteile


Günstiges Outsourcing der Erfassung, Umwandlung und Weiterleitung von Genehmigungsdaten an die Genehmigungsdatenbank anstelle Aufbau und Einrichtung einer firmeninternen kostenintensiven Softwareentwicklungs- und Datenerfassungsabteilung

  • Nutzung einer bestehenden und durch das BMK zu genehmigenden Software und Qualitätssicherung
  • Laufende Softwareentwicklung auf dem letzten Stand
  • Höchste Datensicherheit und –schutz
  • Erfüllung sämtlicher gesetzlicher und technischer Vorschriften der neuen Rechtslage ab 1.7.2007
  • Rasche und einfache Praxislösung; keine gesonderte Datenaufbereitung erforderlich


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